Meine AGB's

 

§1 Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt seitens des Auftraggeber/Veranstalters ist unter folgenden Stornierungsbedingungen möglich:
Bis 3 Monaten vor Veranstaltung wird keine Stornogebühr verrechnet.
Ab 2 Monaten vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Gesamtbetrages berechnet.
Ab 4 Wochen vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Gesamtbetrages berechnet.
Ab 2 Wochen vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% des Gesamtbetrages berechnet.
Die Stornogebühr wird immer ohne Fahrtkosten berechnet.
Sollte es nach Stornierung durch den Auftraggeber/Veranstalter zu einem Ersatz-Auftrag an einem anderen Termin
kommen, werden die Stornogebühren gesondert geregelt.

§1.1 Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt seitens Dj Stollis ist nur durch höhere Gewalt, wie z.B. Krankheit oder Unfall möglich.
DJ Stolli wird in so einem Fall alles in seiner Macht mögliche tun,
um dem Auftraggeber/Veranstalter gleichwertigen Ersatz zu stellen.
Der DJ wird den Auftraggeber/Veranstalter so früh wie möglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe einen geeigneten Nachweis über den Ausfallgrund erbringen, z.B. ärztliches Attest.
Kann kein Ersatz gestellt werden oder kein Nachweis Seitens des Djs erbracht werden, ist der Dj verpflichtet 100% der Gage zu bezahlen!

§2 Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber/Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Auftraggeber/Veranstalter.
Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber/Veranstalter kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

§3 Verpflegung / Getränke
Alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Auftraggeber/Veranstalter zur Verfügung zu stellen.

§4 Parkplatz / Zufahrt
Für Ein-/ und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Auftraggeber/Veranstalter zu gewährleisten.

§5 Gema-Gebühren
Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Auftraggeber/Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt.
Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.

§6 Arbeitsplatz
Der Auftraggeber/Veranstalter ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz zur Verfügung gestellt wird, um sein Equipment aufzustellen.
Der Auftraggeber/Veranstalter sorgt für die notwendigen (abgesicherten) Strom-anschlussmöglichkeiten (Schukosteckdose 230 V).
Der Arbeitsplatz des DJ darf nicht dreckig oder uneben sein.
Der Auftraggeber/Veranstalter stellt sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern geschützt ist. Falls die Performance aus einem dieser Gründe abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrags fällig.

§7 Übernachtung
Befindet sich der Veranstaltungsort weiter als 200 Km vom Wohnort des Djs entfernt, stellt der Auftraggeber/Veranstalter dem Dj ein Ein,- oder Zweibettzimmer inkl. WC, Dusche und Frühstück kostenlos zur Verfügung.

§8 Zahlung der Gage
Die Gage ist nach Vorlage der Rechnung am Veranstaltungstag zu entrichten.
Der Betrag kann in BAR, nach oder während der Veranstaltung entrichtet oder innerhalb von 14 Tagen überweisen werden!
Kontoinhaber: Robert Stoll
 Iban: DE16 2019 0003 0000 8343 00
 BIC: GENODEF1HH2


§9 Zahlungsverzug
Sollte die Gage nicht am Veranstaltungstag bezahlt oder bis spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung überwiesen worden sein, dann fallen nach einmaliger Zahlungserinnerung und dreimaliger Mahnung 8% Verzugszinsen an!

§10 Auftrittsdauer
Die Auftrittsdauer des Djs beginnt ab laufen der Musik und endet, wie im Vertrag festgehalten.
In der Auftrittsdauer ist der Auf,- und Abbau nicht enthalten. Auf Wunsch des Auftraggebers/Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich!
Jede weitere angefangen Auftritt-Stunde kostet 50 EUR und wird auf dem im Vertrag vereinbarten Gesamtbetrag aufgerechnet. Maximal sind jedoch nur 3 Verlängerungsstunden pro Auftritt möglich!

§11 Sonstiges
Der Dj überträgt dem Auftraggeber/Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakate, Homepage, etc.) für die gebuchte Veranstaltung sein Künstlername zu verwenden/veröffentlichen. 
Das Auslegen von Visiten.- und Postkarten ist dem Dj gestattet!